Mo, 25. November 2024
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TTBL: Hugo Calderano nun auch portugiesischer Staatsbürger

Hugo Calderano, der bei den Olympischen Spielen in Rio für Furore sorgte, besitzt neben der brasilianischen nun auch die portugiesische Staatsbürgerschaft. Dies gab sein Verein, der oberschwäbische Bundesligist TTF Liebherr Ochsenhausen, am Freitag bekannt.

Der portugiesische Pass war schon länger beantragt und wurde dem 20-Jährigen, der inzwischen auf Platz 31 der Weltrangliste vorgerückt ist, kurz vor den Spielen ausgestellt. Dazu waren natürlich diverse Behördengänge in Brasilien erforderlich, die für den Panamerika-Cup-Gewinner gar nicht so einfach zu realisieren waren, da er sich im Normalfall entweder in Ochsenhausen aufhält oder irgendwo auf der World Tour unterwegs ist.

Calderano hat portugiesische Vorfahren hat. Sein Großvater ist Portugiese, jener Großvater, der den jungen Hugo zum Tischtennissport gebracht und mit ihm schon regelmäßig trainiert hat, als der heutige Profi der TTF Liebherr Ochsenhausen noch ein kleiner Junge war. Der Opa darf als der eigentliche Entdecker Calderanos gelten und als einer seiner größten Förderer. Der Geförderte ist – nicht zuletzt wegen des Opas, zu dem er ein ganz besonderes Verhältnis hat – ein Stück weit stolz darauf, nun auch einen portugiesischen Pass zu besitzen. Natürlich bringt dieser auch noch den einen oder anderen Vorteil für ihn mit, so werden etwa seine Reisen zu diversen World-Tour-Turnieren erleichtert, da er nun auch den Status eines EU-Bürgers besitzt. Natürlich bleibt er Brasilianer und wird auch weiterhin das brasilianische Nationalteam anführen.

Für die TTF ist der Doppelpass auch von Vorteil, da Cheftrainer Dubravko Skoric dadurch die Mannschaft völlig frei aufstellen kann und Hugo Calderano etwa auch zusammen mit dem 19-jährigen Japaner Yuto Muramatsu in einer Partie einsetzen darf. Man kann gespannt sein, ob beim Bundesliga-Auftakt gegen Grenzau am Sonntag in der Ochsenhausener Dr.-Hans-Liebherr-Halle (15 Uhr) vielleicht schon beide in der Box stehen werden. Die Details regelt § B 9.3 der Wettspielordnung des Deutschen Tischtennis-Bundes, die auch für die Tischtennis Bundesliga gilt:

„Bei allen offiziellen Meisterschafts- und Pokalspielen ist die Einsatzberechtigung auf einen Ausländer pro Mannschaft beschränkt. Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten in allen Spielen hinsichtlich ihrer Einsatzberechtigung dann nicht als Ausländer, wenn sie … b) die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes der EU oder eines assoziierten Mitgliedes der EU oder eines Staates besitzen, dessen Tischtennis-Verband Mitglied der ETTU ist (europäische Ausländer eA).“

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