Sa, 30. November 2024
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TTBL: Keine Auf- und Absteiger in Deutschlands höchster Liga

Wie die TTBL Sport GmbH in Fulda am Dienstag bekannt gab, haben sich alle zehn TTBL-Klubs der aktuellen Saison fristgerecht um die Teilnahme am Spielbetrieb 2016/17 beworben. Es wird weder Absteiger, noch Aufsteiger geben.

Den zehn Erstligisten, die die Lizenz beantragt haben, steht nämlich kein einziger Interessent aus der 2. Bundesliga gegenüber. Folglich wird es keinen Aufsteiger ins Oberhaus geben und kein aktueller Erstligist muss sich Sorgen machen, von oben verdrängt zu werden. Auch der letztjährige Aufsteiger ASV Grünwettersbach, der mittelfristig einiges vorhat in Sachen Profitischtennis, darf durchatmen. Hätte es einen sportlichen Absteiger gegeben, hätte die Karlsruher bei dem schwierigen Restprogramm vermutlich das traurige Schicksal ereilt.

Auch für ambitionierte Zweitligisten, bei denen man es vor einigen Wochen noch für denkbar hielt, den Sprung zu wagen, hat sich das finanzielle Risiko offenbar als zu groß herausgestellt. Einem Verein wie dem TTC Ober-Erlenbach etwa fehlt derzeit einfach noch ein potenter Hauptsponsor, der ein solches Unterfangen finanziell absichert – vermutlich haben sich auch deswegen Spieler mit Perspektive wie Kohei Sambe und Dang Qiu verabschiedet und gleich „oben“ angeheuert.  

Natürlich könnte sich – zumindest theoretisch – die Zahl der TTBL-Vereine noch reduzieren, da lediglich die erste Stufe des Lizenzierungsverfahrens für die Saison 2016/17 abgeschlossen ist und die Bewerber in den kommenden Wochen das Lizenzprüfverfahren durchlaufen müssen, in dem die rechtliche, personelle, administrative, infrastrukturelle und natürlich die finanzielle Erstliga-Tauglichkeit beurteilt werden.

Es gilt jedoch als eher unwahrscheinlich, dass die TTBL, die am Erhalt der Sollstärke der Liga interessiert ist, einem der zehn Klubs die rote Karte zeigt. Schließlich haben alle zehn die Saison bis hierhin recht ordentlich durchgestanden. Und sollte tatsächlich der eine oder andere Wackelkandidat dabei sein, könnte man diesem die Lizenz immer noch unter entsprechenden Auflagen und Bedingungen erteilen.

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