Fr., 24. Januar 2025
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DTTB: Härtefallregelung für Bundesspielklassen

Das DTTB-Präsidium hat beschlossen, eine Härtefallregelung als Ergänzung des Corona-bedingten Abbruchs der Spielzeit 2019/2020 zuzulassen. Die Härtefallregelung ist für alle Mannschaften der Bundesspielklassen – also ab den Oberligen aufwärts – gültig. Sie gilt generell und ist nicht nur auf die Mannschaften beschränkt, die vor dem DTTB-Bundesgericht gegen die Wertung bei Saisonabbruch Einspruch eingelegt hatten.

Es geht um Vereine, deren betreffende Mannschaft entweder direkt aufsteigen oder über den Relegationsplatz aufsteigen könnte, ebenso um Teams, die entweder direkt oder über den Umweg der Relegation den Abstieg vermieden hätten. Dazu wird jeweils eine separate Tabelle der betreffenden Spielklasse erstellt, die auf dem Quotienten der zum Zeitpunkt des Abbruchs erzielten Pluspunkte, dividiert durch die Anzahl der ausgetragenen Partien, basiert. Wer nach dieser Tabelle einen Platz erreicht, der im Gegensatz zur Abschlusstabelle zum Aufstieg, zur Teilnahme an Relegationsspielen oder zum Klassenverbleib berechtigt, hat ein Recht darauf, dass dem Antrag entsprochen wird. Zu stellen ist der Antrag beim jeweiligen Spielleiter der Bundesspielklassen.

Der DTTB beschreibt die juristische Ausgangslage: „Auf Bundesebene gab es sieben Verfahren vor dem DTTB-Sportgericht als erster Instanz gegen die Wertung beim Abbruch der Saison am 1. April. In allen Verfahren wurde gegen die Kläger entschieden. Fünf der sieben legten vor dem DTTB-Bundesgericht als nächster Instanz Berufung ein. Eines der Verfahren wurde eingestellt, weil der Verein auf einen freien Platz in der gewünschten Liga nachgerückt war. Auch das Bundesgericht gab dem DTTB recht, verpflichtete ihn aber dazu, nachträglich eine Härtefallregelung – zumindest für die Berufungsgegner – zu treffen.“

Die Härtefallregelung im vollen Wortlaut:

Ein Verein kann für eine Mannschaft einen Härtefallantrag stellen. Sofern die Mannschaft in einer separat erstellten Tabelle aus dem Quotienten der zum Zeitpunkt des Abbruchs erzielten Pluspunkte (Tabellenpunkte), dividiert durch die Anzahl der ausgetragenen Mannschaftskämpfe, einen Tabellenplatz erreicht, der im Gegensatz zur Abschlusstabelle zum Aufstieg, zur Teilnahme an Relegationsspielen oder zum Klassenverbleib berechtigt, wird dem Antrag entsprochen.

Bei Gleichheit des Quotienten aus Pluspunkten und Anzahl der Mannschaftskämpfe wird zur Ermittlung der exakten Reihenfolge der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Spielpunkten (und bei dessen Gleichheit der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Sätzen und bei dessen Gleichheit der Quotient aus gewonnenen und verlorenen Bällen) herangezogen.

Diese Härtefallregelung gilt für alle Mannschaften der Bundesspielklassen. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung der Härtefallregelung, in diesem Fall der 3. August 2020, einen entsprechenden Härtefallantrag an den zuständigen Spielleiter zu stellen.

 

Text  Dr. Stephan Roscher

Quelle & Logo: DTTB

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