So, 6. Oktober 2024
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DTTB: Saison 2020/21 ohne Doppel

Keine gute Nachricht für viele Tischtennisfans: Das Präsidium des DTTB hat beschlossen, in der Saison 2020/21 in sämtlichen Bundesspielklassen, also von Oberliga aufwärts, keine Doppel zu spielen. Dabei hatte das Schutzkonzept des nationalen Dachverbandes vom 17.08. ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, wieder Doppel zu spielen, also der Wettspielordnung auch in diesem Punkt wieder zu folgen. Die Landes- und Regionalverbände werden sich vermutlich der DTTB-Regelung anschließen.

Zum Teil haben sie dies auch bereits vollzogen.

In der Pressemitteilung des DTTB wird es wie folgt formuliert: „Die Bundesspielklassen des Deutschen Tischtennis-Bundes werden die Saison 2020/2021 mit einer teilweise der Covid-19-Pandemie angepassten Wettspielordnung (WO) beginnen, unter anderem wird auf das Doppel verzichtet. Die Beschlüsse des DTTB-Präsidiums dienen dem Gesundheitsschutz und sollen den Bestand der Lockerungen gewährleisten. …… Das Präsidium ist der Meinung, dass eine vollständige Spielzeit 2020/2021 angegangen werden sollte, da es nach der aktuellen Lage realistisch erscheint, diese bestreiten zu können. Nichtsdestotrotz sieht man die Notwendigkeit, von einzelnen WO-Inhalten gemäß den Möglichkeiten der WO abzuweichen, damit ein entsprechender Gesundheitsschutz gewährleistet werden kann und Lockerungen für unseren Sport nach Möglichkeit nicht zurückgenommen werden müssen.“

Zwar wurden die Präsidiumsbeschlüsse zunächst einmal nur für die Vorrunde getroffen, doch haben die Verantwortlichen bereits deutlich gemacht, dass sie für die gesamte Saison konzipiert sind. Zudem könnte man ja auch nicht die Vorrunde nach einem anderen System spielen als die Rückrunde.

 

Beschlüsse des DTTB für die Bundesspielklassen 2020/2021

1. Mannschaftskämpfe aller Spielsysteme werden ohne Doppel ausgetragen.

  1. Es werden alle Einzel gespielt, d. h. der Mannschaftskampf endet nicht beim Erreichen des Siegpunktes, sondern nach Austragung des letzten Einzels gemäß Spielsystem.
  2. Das Ergebnis des Mannschaftskampfes reicht dann im 6er-Paarkreuzsystem und im Werner-Scheffler-System von 12:0 bis 6:6 sowie im Bundessystem von 8:0 bis 4:4 – bei unvollständigem Antreten beider Mannschaften unter Abzug der nicht zur Austragung kommenden Einzel.
  3. Die Wertung des Mannschaftskampfes bleibt unverändert: Für einen Sieg erhält die Mannschaft zwei Pluspunkte, die unterlegene Mannschaft zwei Minuspunkte. Bei unentschiedenem Ausgang erhält jede Mannschaft einen Plus- und einen Minuspunkt.

2. Die Vorschriften für die Absetzung von Mannschaftskämpfen werden wie folgt ergänzt:

Die Absetzung von Mannschaftskämpfen durch die zuständigen Spielleiter darf ergänzend zu WO G 6.1 auch dann erfolgen, wenn die Hallenkapazität durch behördliche Anordnungen eingeschränkt wird oder die Austragungsstätte unter Hinweis auf das Infektionsgeschehen erst gar nicht zur Verfügung steht. Der Antrag auf Absetzung ist vom Verein unter Vorlage einer amtlichen Mitteilung/Bescheinigung zu stellen. Die Antragsfristen gemäß Ziffer 6.1.6 des Abschnitts G der WO werden für die genannten Fälle außer Kraft gesetzt. Vorab ist zu prüfen, ob der Mannschaftskampf in einer anderen Austragungsstätte ausgetragen werden kann. Auch die Möglichkeit eines Heimrechttausches ist hierbei zwingend zu prüfen.

3. Hinsichtlich Nachverlegungen von Mannschaftskämpfen wird festgelegt, dass Anträgen ohne die Beachtung des in BSO D 4.4 genannten Ausschlusses stattgegeben werden darf.

4. Die Spielleiter der BSK werden gebeten, über alle Anfragen der Vereine, die durch personelle Probleme wie Corona-Infektionen von Spieler*innen oder behördlich angeordnete Quarantäne ausgelöst werden, im Rahmen des billigen Ermessens zu entscheiden. Freiwillige Quarantänen oder Teilnahmeverzichte aufgrund eines Ansteckungsrisikos begründen keine Spielabsetzung/-verlegung.

5. Der letztmögliche Spieltag der Vorrunde wird für die gemäß obiger Punkte verlegten oder abgesetzten Mannschaftskämpfe auf den 20.12.2020 festgelegt.

6. Hinsichtlich der in F 4.2 der BSO festgelegten Anzahl einzusetzender lizenzierter Schiedsrichter kann nach unten abgewichen werden.

7. Die in den Bundesligen (mit Ausnahme der 3. BL Damen) verpflichtende Vorgabe eines mit Musik unterlegten Einmarsches beider Mannschaften wird aufgehoben. Die Entscheidung, ob vor Beginn der Begrüßung ein mit Musik unterlegter Einmarsch der Mannschaften stattfindet, trifft der jeweilige Heimverein.

8. Entgegen den Vorgaben der BSO in F 2.6 sind die Vereine der Bundesligen nicht verpflichtet, Verpflegungsmöglichkeiten für die Zuschauer bereit zu halten.

9. Alle vorgenannten Regelungen gelten für die gesamte Dauer der Vorrunde 2020/2021. Für die Rückrunde 2020/2021 ist eine Beschlussfassung Anfang bis Mitte Dezember 2020 beabsichtigt, sofern besondere Umstände nicht eine frühere Entscheidung erzwingen. 

 

Gut, eine Saison ohne Doppel ist weitaus besser als nichts, doch den Wettkämpfen wird vermutlich schon ein wenig „Salz in der Suppe“ fehlen, wenn keine Doppel gespielt werden können, zumal nach dem Konzept vom 17. August keine zwingende Notwendigkeit bestand, diese für eine ganze Spielzeit auszusetzen. Vorausgesetzt, dass keine Zuspitzung der allgemeinen Corona-Situation erfolgt. 

 

Siehe auch: DTTB: Neues Schutzkonzept: Doppel wieder möglich

 

Text: Dr. Stephan Roscher

Logo: DTTB

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