Do, 21. November 2024
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DTTB verlängert Frist: Inaktivitätsabzug in Rangliste erst nach zwei Jahren

Der Deutsche Tischtennis-Bund trägt den Diskussionen um den Inaktivitätsabzug Rechnung, die gerade angesichts der besonderen Umstände wegen des Corona-bedingten Saisonabbruchs neu entflammt waren. Er hat aber keine Sonderregelung getroffen, sondern sich für eine generelle Reform entschieden. Das DTTB-Ressort Rangliste hat die Frist für alle Aktiven bis zum Punktabzug im bundesweiten Ranking auf zwei Jahre verlängert, was sogar rückwirkend gilt.

Der DTTB kommunizierte am Mittwoch den entsprechenden Beschluss seines Ressorts Rangliste. Interne Diskussionen des seit zehn Jahren bestehenden Punktabzugs in der bundesweiten Rangliste hatte es schon seit längerer Zeit gegeben. Konkreter Anlass für die Verlängerung der Frist um zwölf Monate ist der bundesweite Stopp des Spielbetriebs im Zeichen von Covid-19.

Im März 2020 war die Spielzeit 2019/20 abgebrochen worden, selbiges geschah ein Jahr später mit der Saison 2020/21, in der nicht alle Mannschaften oder Vereine überhaupt Partien austragen konnten. Dies hätte dazu geführt, dass Zehntausende Spielerinnen und Spieler von der untersten Kreisklasse bis zur 2. Bundesliga vom Abzug betroffen gewesen wären – eine fraglos außergewöhnliche Härte, die es zu vermeiden galt.

Zwei-Jahres-Frist gilt generell, nicht nur in Corona-Zeiten

Allerdings hat man das Problem grundsätzlich angepackt und die Zwei-Jahres-Frist generell beschlossen, auch außerhalb der Pandemie. Generell abgeschafft wird er indes nicht, denn das grundsätzliche Prinzip der bundesweiten Rangliste soll erhalten bleiben: Wem über einen langen Zeitraum die Wettkampfpraxis fehlt, der verliert an Spielstärke. Ab sofort wird der Abzug nur noch dann vorgenommen, wenn jemand 24 Monate nicht gespielt hat, dann in Höhe von 80 Punkten, statt bisher 40 Punkten für zwölf Monate. Für maximal zweimal weitere sechs Monate ohne Spiel erfolgen dann jeweils 20 Punkte, sodass der maximal mögliche Inaktivitätsabzug 120 Punkte nicht überschreiten kann.

„Jetzt sind praktisch nur noch Spieler vom Inaktivitätsabzug betroffen, die wirklich inaktiv geworden sind, denn zwei Jahre ohne Spiel zu sein, passiert nicht aufgrund vorübergehender Umstände“, so Ranglisten-Ressortleiter Hilmar Heinrichmeyer. Diese Aussage hat den Hintergrund, dass es in der Vergangenheit häufig Problemfälle gegeben hatte, wenn Aktive erst kurz nach Ablauf eines Jahres wieder gespielt haben, etwa nach einem Auslandsjahr oder einer Krankheit beziehungsweise Verletzung. Für Spielerinnen und Spieler, die ihre Karriere wirklich beendet haben, ändert sich nichts. Positive Auswirkungen gibt es jedoch für diejenigen, welche nach einem Jahr ohne Spiel vor Ablauf eines weiteren Jahres wieder Wettkämpfe bestreiten. Ihnen werden nach der neuen Regelung keine Punkte mehr abgezogen.

Neuregelung wird rückwirkend umgesetzt

Sehr wichtig: Die neue Regelung wird rückwirkend umgesetzt. Allerdings wirken sich weit zurückliegende Änderungen beim Inaktivitätsabzug aus technischen Gründen erst bei der Mai-Q-TTR-Berechnung aus. Die ansonsten jede Nacht vorgenommene Berechnung der aktuellen TTR-Werte erfolgt immer nur für die letzten 365 Tage und berücksichtigt somit nur Änderungen aus diesem Zeitraum.

Bei der Anpassung sind aber noch einige Rechenkunststücke erforderlich. Durch die Veränderung des Inaktivitätsabzugs können nämlich auch bei Spielerinnen und Spielern, die in den letzten zwölf Monaten aktiv waren, geringfügige Änderungen vorkommen. Ursache dafür ist die veränderte Punktzahl ihrer Gegner, die kurz zuvor – aufgrund einer Inaktivität zwischen einem und zwei Jahren – einen Inaktivitätsabzug erhalten haben. Dadurch ändert sich auch rückwirkend die Gewinnwahrscheinlichkeit gegen diese Spieler. Für alle Spiele, die gegen Akteure mit einer Inaktivität von mehr als zwei Jahren bestritten wurden, ändert sich jedoch nichts.

Zur bundesweiten Rangliste

Text & Symbolfoto: Dr. Stephan Roscher

Logo: DTTB

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